– Verbraucherrecht

BGH vom 28.10.2014 – XI ZR 348/13 urteilt:  Bearbeitungsentgelte in Verbraucherkreditverträgen unzulässig! 

Möglicherweise lasen Sie über dieses Urteil schon in der Tagespresse: Banken dürfen von Verbrauchern bei einer Kreditvergabe keine Bearbeitungs-, Auszahlungs-, Bereitstellungs- oder ähnliche Gebühren verlangen. Soweit Sie derartige Gebühren zahlten, können diese von der Bank zurückgefordert werden, wenn der Vertrag nach dem 1. Januar 2004 geschlossen wurde. Zu welchem Zweck der Kredit gewährt wurde, ob z.B. Haus-, Auto- oder Möbelkauf, ist unerheblich!

Ob Sie die Rückforderung mit Aussicht auf Erfolg durchsetzen können, prüfen wir gern für Sie. Senden Sie uns eine Kopie des Darlehenvertrages zu.

Bitte beachten Sie, dass der Rückforderungsanspruch für alle Konsumentenkredite, die bis zum 31.12.2011 abgeschlossen wurden, am 31.12.2014 verjähren. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Forderung nicht nur geltend gemacht werden, sondern, wenn die Bank nicht anerkennt, bei Gericht durch Mahn- oder Klageverfahren rechtshängig gemacht werden.

Wir rechnen damit, dass Banken Kunden, die sich nicht anwaltlich vertreten lassen, hinhalten werden, damit sie in die Falle der Verjährung tappen.

Übrigens: Die Kosten anwaltlicher Vertretung dürften die Banken zu tragen haben!