Ihre Rechte bei einer Flugverspätung
Wenn Ihr Flugzeug zu spät abfliegt bzw. zu spät am Ziel ankommt, kann dies vielfältige Ursachen haben. Nicht jeder Umstand ist von der Fluggesellschaft zu beherrschen.
Die Auswirkungen für Sie reichen von einfach nur ärgerlich bis gravierend. So kann Geschäftsleuten aufgrund eines verpassten Termins ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, Urlauber verbringen einen Teil ihres geplanten Urlaubs auf dem Flughafen mit den bekannten Unannehmlichkeiten.
Nachfolgende Ansprüche können sich daraus für Sie ergeben:
Bei einer Pauschalreise, d. h. wenn Sie neben dem Flug bei einem Reiseveranstalter auch eine weitere Leistung, wie z. B. ein Hotel, gebucht haben, kommt eine Reisepreisminderung in Betracht.
Nach dem Montrealer Übereinkommen können nur konkret bezifferbare und beweisbare Schäden geltend gemacht werden. Dieses Abkommen greift ab einer Verspätung von zwei Stunden. Im Rahmen einer Einzelfallprüfung und Abwägung der beiderseitigen Interessen, können gegebenenfalls auch bei einer kürzeren Verspätung bereits Ansprüche geltend gemacht werden.
Die Fluggesellschaft kann sich allerdings beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen entlasten. Dies greift zum Beispiel dann, wenn der Flug aufgrund eines Wetterchaos oder eines Streiks nicht rechtzeitig starten kann. Bei einem sogenannten wilden Streik der eigenen Piloten kann die Fluggesellschaft sich allerdings nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, wie der EuGH für die Flugausfälle bei TUIfly entschieden hat (Urteil v. 17.04.2018 – C-195/17-).
Nach der Europäischen Fluggastrechte-Verordnung kommen mehrere Ansprüche in Betracht:
- Unterstützungsleistungen
- a) Voraussetzung: Verspätung des Abflugs
- um zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 km
- um drei Stunden bei Flügen zwischen 1.500 bis 3.500 km
- um vier Stunden bei Flügen über 3.500 km
- b) Ansprüche
- kostenfreie Mahlzeiten und Erfrischungen
- zwei kostenfreie Kommunikationsmöglichkeiten
- kostenfreie Hotelunterbringung inklusive Transfer, wenn der Abflug sich auf den nächsten Tag verschiebt.
- Rücktritt vom Vertrag und Erstattung des Reisepreises, gegebenenfalls Rückflug zum ersten Abflugort bei einer Verspätung ab fünf Stunden.
- Ausgleichszahlung
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Dieser Anspruch greift bei einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen ab drei Stunden. Allerdings kann die Fluggesellschaft sich auch hier beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen entlasten.
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Die Ausgleichszahlung wird pauschal, d. h. ohne Nachweis eines tatsächlich entstandenen Schadens geleistet und beträgt
- bei Flügen bis 1.500 km 250,00 €
- bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km 400,00 €
- bei Flügen über 3.500 km 600,00 €
Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.