Der Fachanwalt als Dienstleister rund um die Regulierung nach einem Verkehrsunfall
Die Abrechnung vieler Positionen wird durch eine immer komplexere Rechtsprechung unübersichtlicher, so beispielsweise bei der Einordnung und Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens oder bei der Frage, welche Kosten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges angemessen sind. Komplex ist oftmals auch die Durchsetzung eines angemessenen Schmerzensgeldes. Oft vergessen wird die Prüfung, ob ein Haushaltsführungsschaden vorliegt. Die Kosten unserer Beauftragung trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, sofern Ihr Unfallgegner den Unfall allein verschuldet hat. Bei einer Haftungsquote werden auch die Kosten entsprechend aufgeteilt.
Der Gang zum Anwalt ist Ihr gutes Recht, lassen Sie es sich nicht nehmen!
Aktueller Fall:
Nach einem auf den ersten Blick eindeutig vom Gegner verschuldeten Verkehrsunfall wendet dessen Versicherung ein Mitverschulden unseres Mandanten ein und reguliert ferner auf dieser Basis nur den reinen Fahrzeugschaden. Zahlungen auf den Personenschaden werden abgelehnt, da dieser nicht hinreichend nachgewiesen sei. In beiden Punkten konnten wir dem Mandanten helfen.