– Bußgeldrecht

Mit Bußgeldern werden die leichteren Verkehrsverstöße geahndet.

Aber auch diese Strafen können schnell zu weitreichenden Konsequenzen führen, wenn beispielsweise ein Fahrverbot droht oder die Punkte im Verkehrszentralregister sich schneller vermehren, als Ihnen lieb ist.

So gibt es bereits ab acht Punkten eine erste Verwarnung, aber auch die Möglichkeit, sich mit einem Aufbauseminar einen „Rabatt“ zu verschaffen. Eine weitere Verwarnung gibt es ab 14 Punkten, die Erlangung eines„Rabatts“ gestaltet sich in diesem Stadium schon etwas schwieriger. Ab 18 Punkten ist die Fahrerlaubnis von der Verwaltungsbehörde automatisch zu entziehen.

Es kann sich also auch bei kleineren Vergehen durchaus lohnen, den Bußgeldbescheid auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen bzw. zu versuchen, gegen die Punkte oder ein Fahrverbot vorzugehen.

Aktueller Fall:
Einem LKW-Fahrer wurde vorgeworfen, er hätte seine Ladung nicht hinreichend gesichert. Nach dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kam es zur mündlichen Verhandlung und nach der Anhörung des eingeschalteten Sachverständigen wurde das Verfahren eingestellt.