Fachanwälte

Herr Rechtsanwalt Strey ist Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwälte werden von den jeweiligen örtlichen Rechtsanwaltskammern ernannt. Voraussetzung hierfür ist der Besuch eines fachspezifischen Lehrgangs, der 120 Zeitstunden umfasst und an dessen Ende drei Klausuren stehen. Als weitere Voraussetzung muss eine umfangreiche praktische Tätigkeit in dem jeweiligen Rechtsgebiet durch die Bearbeitung von Mandaten in den letzten drei Jahren vor Antragstellung nachgewiesen werden.

Die laufende Fortbildung ist nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern für uns eine Selbstverständlichkeit.