An diejenigen Schuldner, die von vornherein in der Absicht handeln, ihre Vertragspartner nicht zu bezahlen, kommen auch wir nicht heran. Hier können höchstens strafrechtliche Schritte helfen. Aber derartige Betrüger sind – zum Glück – noch immer in der Minderheit.
Die meisten säumigen Zahler haben finanzielle Engpässe, sie wollen eigentlich ihre Rechnungen bezahlen, aber das Geld reicht nicht für sämtliche offenen Forderungen.
Diese Schuldner wollen nach unserer Erfahrung zunächst die Gläubiger loswerden, die am lästigsten sind. Dies erfordert ein schnelles Mahnwesen – auch hierin können wir Sie gern beraten. Dem muss sich eine rasche Einleitung gerichtlicher Schritte anschließen, gefolgt von effektiver Zwangsvollstreckung bis hin zum Stellen eines Insolvenzantrages. Parallel hierzu ist zu prüfen, ob die Forderung kurzfristig zum Beispiel über den Eintrag einer Bauhandwerkersicherungshypothek gesichert werden kann.
Aktueller Fall:
Der Schuldner verweigert die Zahlung an den Subunternehmer, da er selber von seinem Auftraggeber noch kein Geld erhalten habe. Hier konnten wir helfen und prompte Zahlung erfolgte, als der Schuldner erkannte, dass eine weitere Verzögerung für ihn erhebliche zusätzliche Kosten verursachen würde.